Einschreiten bei Delogierungen
Bei Mietzinsrückständen versucht IVT vom Schuldner eine Zahlungsvereinbarung zu erzielen.
Gleichzeitig wird die Einbringung einer Räumungsklage empfohlen, da die Durchsetzung einer derartigen Klage in der Regel sehr zeitaufwändig ist.
Sollte der Rückstand bis zum Delogierungstermin nicht getilgt sein, werden von IVT alle notwendigen Schritte (Schlosser, Spedition, Beiziehung von Zeugen, Übernahme des Objektes, Verwahrung und Verwertung der eingelagerten Gegenstände, Bestellung eines Sachverständigen etc.) gesetzt, die zur Durchführung der Räumung notwendig sind. Selbstverständlich ist unser Intervenient vor Ort anwesend, um den geregelten Ablauf des Vollzuges zu überwachen.
Fa. Walter Peter Köpplinger
Interventionsteam
Wiethestraße 69
A-1220 Wien, Österreich
Tel +43.664.4194111
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