Intervention vor Klage

Vor Einreichung einer Klage erscheint es oft durchaus sinnvoll die Bonität eines Schuldners soweit zu prüfen, ob die Verfahrenskosten einbringlich gemacht werden können.

IVT kalkuliert die zu erwartenden Kosten und gibt, nach Kundenkontakt, durch im Exekutionsverfahren erfahrene Intervenienten eine Empfehlung über das weitere Vorgehen ab. Sollte in diesem Verfahren ein Rückzahlungsansuchen an IVT herangetragen werden, wird dies nach Absprache mit dem Auftraggeber weitergeleitet.

Fa. Walter Peter Köpplinger
Interventionsteam
Wiethestraße 69
A-1220 Wien, Österreich
Tel +43.664.4194111

office@interventionsteam.at